Wann zur Pflanzenschutz-Fortbildung?

Anfang des Jahres habe ich (1961 geboren) meinen Sachkundeausweis für die Ausbringung und den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln beantragt. Gleichzeitig bin ich verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Reicht eine Weiterbildungsmaßnahme Anfang 2016 oder muss ich auch im ersten Zeitraum (2012 bis 2015) zur Fortbildung, um Nachteile bei meiner Betriebsprämie zu vermeiden?

Die geltende Verpflichtung für Fortbildungen bezieht sich auf Tätigkeiten im Pflanzenschutz wie Anwenden, Beraten, Anleiten oder Inverkehrbringen. Hier sind Dreijahreszeiträume festgelegt. Dabei ist es entscheidend, ob der Sachkundige im jeweiligen Fortbildungszeitraum zu irgendeinem Zeitpunkt Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes ausgeführt hat. Dies gilt auch für den ersten Fortbildungszeitraum der Altsachkundigen vom...