Nein, das wird nicht der Fall sein, eine Haftung der Stadt scheidet aus. Gerichte haben bereits mehrfach entschieden: Grundstückseigentümer haben grundsätzlich keinen Anspruch, dass eine für sie vorteilhafte Straßensituation auf immer und ewig so bleibt. Es gibt auch keinen Anspruch, eine öffentliche Straße überhaupt benutzen zu dürfen.
Solange also durch die Straßenbaumaßnahmen, hier die zwei Kreisverkehre, nicht die Situation eintritt, dass Sie mit Ihren landwirtschaftlichen Maschinen Ihren Hof überhaupt nicht mehr erreichen können, sehen wir keine Möglichkeit, wie Sie die Kreisverkehre verhindern können. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie zukünftig Umwege in Kauf nehmen müssen.
Mit Blick auf die gesamte Straßenplanung sowie die Nachteile, die Sie befürchten, sollten Sie sich einmal zum Beispiel vom WLV-Kreisverband oder einen im Planungsrecht versierten Anwalt beraten lassen. Im Rahmen des Verfahrens für die Baumaßnahme können Sie zum Beispiel Ihre Bedenken vorbringen.