Wochenblatt-Frage: Auf unserem Acker stehen drei Strommasten von einer 30-kV-Leitung. Diese werden nicht mehr benötigt, weil die Stromleitungen verlegt wurden. Seit zehn Jahren wird mir immer wieder versprochen, dass die Strommasten entfernt werden. Doch bisher ist das nicht geschehen. Was kann ich machen?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dort § 12, regelt, dass Sie als Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen für Zwecke der örtlichen Versorgung Leitungen des Niederspannungs- und des Mittelspannungsnetzes zu dulden haben. Die 30-kV-Leitung gehört zum Mittelspannungsnetz. Der § 12 Abs. 4 NAV bestimmt, dass wenn die Anschlussleitung eingestellt wird, Sie als Eigentümer die auf Ihren Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch drei Jahre unentgeltlich dulden müssen. Es sei denn, dass Ihnen dies nicht zugemutet werden kann. Dann können Sie den Abbau eher verlangen.
Rückbau verlangen
Sie jedoch können bereits seit sieben Jahren den Rückbau verlangen, wenn die Leitungen bereits vor zehn Jahren eingestellt wurden. Möglicherweise hat sich das Leitungsunternehmen das Leitungsrecht im Grundbuch durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sichern lassen. Dies bedeutet für den vorliegenden Fall aber nichts anderes. Denn eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit erlischt, wenn das Interesse für den Inhaber der Dienstbarkeit endgültig fortgefallen ist. Werden also tatsächlich die Leitungen nicht mehr gebraucht, können Sie auch die Entfernung der Masten und die Löschung der Dienstbarkeiten verlangen.
Lesen Sie mehr:
(Folge 25-2023)