Stand der Vereinskasse offenlegen?

Leserfrage: Unser Sportverein hat durch den Verkauf eines Grund­stücks einen sechsstelligen Betrag eingenommen. Muss der Kassenwart die Frage nach dem Kassenstand auch zwischendurch beantworten?

Wochenblatt-Leserin Elke O. fragt: Unser Sportverein hat durch den Verkauf eines Grund­stücks einen sechsstelligen Betrag eingenommen. Mit dem Geld wurde das Vereinsheim renoviert. Muss der Kassenwart den ordentlichen Mitgliedern die Frage nach dem Kassenstand auch zwischen den jährlich im März stattfindenden Jahreshauptversammlungen beantworten?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Rechtlich eindeutig zu beantworten ist, dass der Vorstand gegenüber der Mitgliederversammlung zur Auskunft über seine Geschäftsführung verpflichtet ist. Bei größeren Verbänden/Vereinen ist es sogar üblich, dass die Mitglieder vor der Versammlung eine schriftliche Vermögensrechnung erhalten. In der Versammlung erstattet in der Regel mündlich der Vorstand (meistens der Schatzmeister oder Kassenwart) einen Rechenschaftsbericht.

In der...