Schafe im Wohngebiet halten?

Leserfrage: Warum darf ich in einem "Allgemeinen Wohngebiet" keine Schafe mehr halten?

Wochenblatt-Leserin Ursula A. in T. hält auf einer gepachteten Weide seit vielen Jahren fünf Schafe. Die „Stückländerei“ lag im Dorfmittelpunkt; inzwi­schen weist der Flächennutzungsplan der Stadt den Dorfkern als „Allge­meines Wohngebiet“ aus. Jemand beschwerte sich wegen Lärm. Die Stadt droht ihr mit einer Untersagung der Tier­haltung. Wie kann sie diese verhindern?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Ein allgemeines Wohngebiet entsteht erst durch die Aufstellung ­eines entsprechenden Bebauungsplanes. Für jede Gebietsart bestimmt die Baunutzungsverordnung (BauNVO), was in dem Gebiet grundsätzlich und was ausnahmsweise zulässig ist. Ist man mit dem Bebauungsplan nicht einverstanden,...