Sachkundenachweis: Zwei Gebühren?

Ich war bei einer Pflanzenschutztagung, um die erforderliche Bescheinigung für die Sachkundefortbildung zu erhalten. Nun erhielt ich zwei Rechnungen: Einmal über 23 € für die Bescheinigung und eine weitere über 35 € als Seminargebühr. Teilnehmer, die keine Bescheinigung benötigen, müssen keine Gebühr bezahlen. Ist das so rechtens?

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise bei der Teilnahme an einer Pflanzenschutztagung der Landwirtschaftskammer NRW (LWK), die gleichzeitig als Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung angeboten wird, ist innerhalb der LWK abgestimmt. Die Höhe der Seminargebühr von mindestens 35 € pro Teilnehmer ist im Gebührentarif der LWK, seit 1. Juli 2016 so festgelegt. Die Gebühr in Höhe von 23 € für die Fortbildungsbescheinigung findet...