Wochenblatt-Leser Jan H. in V. hat zum Jahresende 2022 die Bewirtschaftung seines landwirtschaftlichen Betriebes eingestellt. Ist er von der betreffenden Rundfunkgebühr befreit?
Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: Mit der Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erlischt Ihre Pflicht, Rundfunkgebühren für den Betrieb zu entrichten. Als Privatperson müssen Sie weiterhin Rundfunkgebühren bezahlen.
Lesen Sie mehr:
(Folge 1-2023)