Präsidentenwahl: Wer darf kandidieren?

WLV-Präsident Johannes Röring will bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten. In unserem Ortsverband wurde gefragt, wie die Wahl laut Satzung abläuft: Wer darf einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlagen? Kann sich jedes Mitglied zur Wahl stellen oder muss etwa der WLV-Kreisverband den Bewerber vorschlagen?

Die Wahl zum Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. (WLV) ist folgendermaßen geregelt:

Die Wahl erfolgt nach § 15 Abs. 2 durch die Mitglieder des Landesverbandsausschusses. Zur Wahl darf sich jedes Mitglied des WLV zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr stellen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Es ist nicht vorgesehen, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin durch ein bestimmtes Gremium, zum...