Patientenverfügung nur mit Notar?

Meine Frau und ich wollen unsere Patientenverfügung ändern. Beim ersten Termin meinte der Notar, wir könnten das Schriftstück jederzeit neu verfassen. Wenn wir die Patientenverfügung ändern: Benötigen wir dazu den Notar und müssen wir erneut die volle Gebühr zahlen?

Wahrscheinlich haben Sie damals bei dem Notar eine „Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung“ errichtet. Eine Vorsorgevollmacht hat zum Inhalt die Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird die geschäftsunfähige Person nicht automatisch etwa vom Ehepartner vertreten, sondern das Betreuungsgericht (Amtsgericht) ernennt einen „Betreuer“. Um diese Betreuerbestellung zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

Kostenlose Musterformulare

Kosten fallen dafür grundsätzlich nicht an. Verschiedene Organisationen bieten gute Musterformu­lare für Vorsorgevollmachten an. Ein gutes Formular finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums. Es ist leicht auszufüllen, muss...