Wahrscheinlich haben Sie damals bei dem Notar eine „Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung“ errichtet. Eine Vorsorgevollmacht hat zum Inhalt die Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird die geschäftsunfähige Person nicht automatisch etwa vom Ehepartner vertreten, sondern das Betreuungsgericht (Amtsgericht) ernennt einen „Betreuer“. Um diese Betreuerbestellung zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.
Kostenlose Musterformulare
Kosten fallen dafür grundsätzlich nicht an. Verschiedene Organisationen bieten gute Musterformulare für Vorsorgevollmachten an. Ein gutes Formular finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums. Es ist leicht auszufüllen, muss unterzeichnet und sorgsam verwahrt werden, damit die bevollmächtigte Person „im Fall der Fälle“ das Original der Vollmacht vorweisen kann. Krankenhäuser fragen regelmäßig, ob eine Vorsorgevollmacht besteht.
Nur wenn Sie die bevollmächtigte Person auch ermächtigen wollen, über Grundstücke verfügen zu dürfen, ist die Errichtung einer notariellen Vorsorgevollmacht sinnvoll. Hierfür fallen Notargebühren an, die sich nach dem Wert Ihres Vermögens richten.
Alternative zum Notar: Landkreis
Sie können sich aber auch – um selbst diese Notargebühren zu vermeiden – an den Landkreis wenden. Dort besteht eine Betreuungsstelle, die gegen eine kleine Gebühr (10 €) Unterschriften beglaubigt. Mitarbeiter der Stelle beraten Sie auch zu Vorsorgevollmachten. Wir empfehlen auch eine Beratung durch den Kreisverband des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).
Die Patientenverfügung ist etwas anderes als die Vorsorgevollmacht. In der Praxis wird zwar oft beides errichtet und kombiniert, rechtlich handelt es sich bei einer Patientenverfügung jedoch um eine an die behandelnden Ärzte und an den bestellten Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten gerichtete Erklärung. Darin legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen für Sie infrage kommen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, weil Sie etwa nach einem Schlaganfall im Koma liegen. Sie geben also möglichst verbindliche Anweisungen für ärztliche Eingriffe und überlassen diese Entscheidung nicht dem Betreuer bzw. den Ärzten.
Individuelle Situation erfassen
Eine Patientenverfügung muss nicht vor einem Notar errichtet werden. Sie können die Verfügung frei formulieren. Von Mustervorlagen ist abzuraten, da sie Ihre individuelle Situation in der Regel nicht erfassen und daher die Verbindlichkeit Ihres Patientenwillens zweifelhaft sein kann.
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