Muss ich für Wassergräben zahlen?

Unsere Stadt fordert erstmals eine Abgabe für die Unterhaltung der Wasserläufe. Veranlagt werden die versiegelten Flächen sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Ist die Stadt dazu berechtigt? Der Regen versickert im Erdboden. Das Regenwasser von den Dachrinnen leite ich in den Bach.

Die Gemeinden können den ihnen aus der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung und der sonstigen Gewässer entstehenden Aufwand zur Erhaltung und zur Erreichung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss sowie die von ihnen an die Kreise oder Wasserverbände abzuführenden Beträge innerhalb des Gemeindegebietes als Gebühren umlegen (§ 92 LWG NRW)....