Muss Gemeinde Wege unterhalten?

Leserfrage: Kann die Gemeinde für Wege in ihrem Eigentum die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht durch verkehrsrechtliche Anordnungen umgehen?

Wochenblatt-Leser Werner S. in K. fragt: Unsere Gemeinde hat früher im Rahmen einer Flurbereinigung unentgelt­lich Wege und Bauland erhalten und sich verpflichtet, die Wege zu erhalten, ohne die Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. Inzwischen werden aber viele Wege seit mehr als zehn Jahren nicht mehr unterhalten. Da die Gemeinde die Verkehrs­sicher­heits­pflicht nicht übernehmen will, sperrt sie die Wege mit dem Verkehrsschild 250: Verbot für Fahr­zeuge aller Art, Land- und Forstwirtschaft frei. Jetzt müssen selbst die Radfahrer absteigen und schieben. Macht die Gemeinde es sich da nicht zu einfach?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Sie legen ein Protokoll aus dem Flurbereinigungsverfahren der betreffenden...