Muss Eigentümer Stromkabel in der Wiese dulden?

Leserfrage: Wir haben festgestellt, dass in unserer Wiese ein Stromkabel (Niederspannungskabel) liegt. Weder Voreigentümer noch Netzbetreiber wissen davon.

Wochenblatt-Leser Björn L. fragt: Vor rund 20 Jahren kauften wir eine Wiese (1 ha). Nun stellt sich heraus, dass an der Grundstücksgrenze auf ca. 100 m Länge ein Stromkabel (Niederspannungskabel) liegt. Weder der Voreigentümer noch der jetzt zuständige Netzbetreiber wissen davon. Einträge im Grundbuch liegen nicht vor. Können wir eine Entschädigung und den Eintrag ins Grundbuch verlangen?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Für das örtliche Elektrizitätsnetz hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) eine unentgeltliche Duldungspflicht des...