Musikschule gekündigt: Geld zurück?

Zwei unserer Kinder besuchen die Musikschule. Der Verein hat im Januar den Jahresbeitrag, 40 €/Kind, eingezogen. Dazu kommen die Gebühren für den Einzelunte-richt. Weil der Unterricht wegen Corona ausfällt, hatten wir zum Jahresende mit dreimonatiger Frist gekündigt. Muss uns der Verein den anteiligen Jahresbeitrag erstatten und müssen wir die Unterrichtsgebühren bis Ende März zahlen?

Sie müssen zwischen dem Jahresbeitrag und den Gebühren für den Einzelunterricht differenzieren:

Der Vereinsbeitrag stellt einen Jahresbeitrag dar, der insgesamt im ­Januar fällig wird, sofern Ihre Vereinssatzung nichts anderes regelt. Eine Erstattung scheidet daher ­vorbehaltlich anderweitiger Beschlussfassung durch den Verein oder Regelung in der Satzung aus. Der Mitgliedsbeitrag stellt...