Wochenblatt-Leser Benjamin L. aus A. fragt: In meinem Hofladen läuft während der Öffnungszeiten Musik. Die Playlist habe ich selbst über Spotify zusammengestellt. Muss ich dafür Abgaben an die GEMA zahlen?
Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: Ja, dazu sind Sie verpflichtet. Juristisch gesehen geht es um die öffentliche Wiedergabe von Musik im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
GEMA-Gebühren im öffentlichen Raum
Die Verwaltung von Nutzungs- und Urheberrechten – das ist eine Aufgabe der GEMA. Das Kürzel steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. „Überall dort, wo Menschen im öffentlichen Raum in den Genuss von Musik kommen, muss der Betreiber des Geschäftes GEMA-Gebühren zahlen“, stellt Rechtsanwältin Bettina Trojan von der Kanzlei TM, Köln, klar. „Das gilt für Hofläden genauso wie für den Einzelhandel und Arztpraxen“, erklärt die Rechtsanwältin für Urheber- und Medienrecht sowie Arbeitsrecht weiter.
Online-Anmeldung
Die Anmeldung lässt sich direkt online bei der GEMA vornehmen. Der Link ist www.gema.de/portal. Dort den Reiter „Preisrechner und Anmeldung“ anklicken. Dann muss man die Branche auswählen. Ganz selbsterklärend ist das Portal nicht. Anwältin Trojan nennt zwei knifflige Stellen: „Als Hofladenbetreiber wählen Sie ,Gastronomie‘ aus. Bei der Nutzung geben Sie ,dauerhaft‘ an.“ Außerdem sind bei der Anmeldung Angaben zum Startzeitpunkt sowie zum Ort der Nutzung, etwa zur Raumgröße, zu machen.
Risiko Abmahnung
Wer keine Anmeldung bei der GEMA vornimmt, riskiert eine Abmahnung von der Verwertungsgesellschaft oder gegebenenfalls auch Dritten. Grundsätzlich kann dies den Hofladenbetreiber leicht eine vierstellige Summe kosten. Es schlagen nicht nur die Gebühren zu Buche, sondern gegebenenfalls auch die Kosten für das Abmahn- bzw. Klageverfahren bei eventuellen Urheberrechtsverletzungen.
„In der Regel hat der Hofladenbetreiber das Nachsehen, weil er sich vorab bei der GEMA hätte informieren müssen“, ermahnt die Rechtsanwältin. Wer nicht sicher ist, ob er GEMA-Gebühren zahlen muss oder möglicherweise Urheberrechte verletzt, kann sich auch anwaltlichen Rat einholen. Eine Erstberatung kostet etwa 200 €.
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(Folge 31-2023)