Mitbenutzung einer Kleinkläranlage

Leserfrage: Wir besitzen im Außenbereich ein Wohnhaus mit Kleinkläranlage. Ein Gemüseverkäufer möchte seine Toiletten bei uns mit in die Kleinkläranlage einleiten. Wie regeln wir das am besten?

Wochenblatt-Leser David B. fragt: Wir besitzen im Außenbereich ein Wohnhaus mit Kleinkläranlage. Ein Gemüseverkäufer möchte seine Toiletten bei uns mit in die Kleinkläranlage einleiten, etwa 5 m3 über das Jahr verteilt. Wie könnte ein Vertrag zwischen uns über die Mitbenutzung aussehen, damit auch kein Gewohnheitsrecht entsteht? 

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem Abwasser und kommen ausschließlich im Außenbereich zum Einsatz, da hier eine öffentliche Kanalisation in der Regel nicht vorhanden oder nicht vorgesehen ist.

Für Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung des Gewässers für die Ein­leitungen bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzuholen. Kleinkläranlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung benötigen zusätzlich eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Die...