Mindern Raten den Unterhalt?

Für meinen 16-jährigen Sohn zahle ich Unterhalt. Die Heizung in meinem Wohnhaus muss dringend erneuert werden, dafür muss ich ein Darlehen aufnehmen. Kann ich die Raten (Zins, Tilgung) bei der Unterhaltsberechnung ansetzen, weil es nötige Investitionen am Haus sind?

Das unterhaltsrechtliche Einkommen setzt sich in diesem Fall zusammen aus dem Erwerbseinkommen und einem Wohnwert (= Vorteil des mietfreien Wohnens im eigenen Haus). Dieser Wohnwert, regelmäßig die erzielbare Nettokaltmiete, verringert sich um die auf einen Mieter (§ 556 BGB) nicht umlagefähigen Betriebskosten (etwa Verwaltungskosten) sowie um notwendige und dem Alter der Immobilie gemäße Instandhaltungskosten.

Eine...