Landung auf meinem Acker erlaubt?

In diesem Jahr ist ein Segelflugzeug auf meinem Maisacker gelandet. Sind solche Landungen auf fremdem Grund erlaubt und kann ich den Abtransport des Flugzeuges verbieten, wenn zum Beispiel Schäden entstanden sind?

Grundsätzlich ist das Starten und Landen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) genehmigungspflichtig. Eine Ausnahme gilt jedoch für die sogenannte Außenlandung von Segelflugzeugen, ­Motorseglern (außer Reisemotorsegler), Hängegleitern und Gleit­seglern sowie bemannten Freiballonen....