Landschaftsplan verbieten?

Leserfrage: Unser Kreis plant neue Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Mein landwirtschaftlicher Betrieb fällt in ein neues Landschaftsschutzgebiet. Was kann ich gegen diese Planung tun?

Wochenblatt-Leserin Luisa W. fragt: Unser Kreis plant neue Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Demnach fällt mein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb in ein neues Landschaftsschutzgebiet. Wie kann es sich auf die Entwicklungen meines Grund und Bodens auswirken? Was kann ich gegen diese Planung tun?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Grundsätzlich ist nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt gehalten, für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen und diese als Satzung zu beschließen. Die Aufstellung erfolgt...