Das für Sie zuständige Forstamt wird mit Ihrer FBG einen Dienstleistungsvertrag geschlossen haben, der auch die Durchführung der Forsteinrichtung beinhaltet. Die eigentlichen Aufnahmen vor Ort werden dabei regelmäßig von privaten Planungsbüros vorgenommen, deren Arbeiten durch das Forstamt begleitet werden. Dazu gehören neben der Besitzstandserfassung auch die Waldinventur, die Bearbeitung der digitalen Sach- und Grafikdaten sowie die Auswertungen und Hiebsatzberechnungen.
Diese Daten, aus denen forstliche Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre abgeleitet werden können, benötigt das Forstamt, um die FBG und damit auch Sie als einzelnes Mitglied weiter qualifiziert beraten zu können. Sinn der Datenbereitstellung ist also nicht, Ihr Handeln als Waldbesitzer zu reglementieren; Sie sollen vielmehr im Rahmen der Beratung und tätigen Mithilfe des Forstamtes den größtmöglichen Nutzen bei der Waldbewirtschaftung erzielen. Die Weitergabe und Nutzung der Daten geschieht daher auch in Ihrem Interesse.