Häusliches Abwasser auf Acker entsorgen?

Leserfrage: Für meinen Betrieb besteht kein öffentlicher Kanalanschluss. Laut einer alten Baugenehmigung war es gestattet, das häus­liche Abwasser auf Äckern zu verwerten. Wie ist heute die Rechtslage?

Wochenblatt-Leser Andreas G. fragt: Für meinen Ackerbaubetrieb in Hessen besteht kein öffentlicher Kanalanschluss. Das Abwasser muss in geschlossenen Sammelgruben gesammelt werden. Laut einer 50 Jahre alten Baugenehmigung war es gestattet, das häus­liche Abwasser auf den Äckern zu verwerten. Ein Schriftverkehr bestätigt das. Nun weist der Kreis darauf hin, dass dies nicht mehr zulässig sei. Das Abwasser sei zwingend durch die Gemeinde kostenpflichtig zu entsorgen. Ich meine aber, dass ich eine wirksame Entbindung von dem Anschluss- und Benutzungs­zwang habe, die auch nicht aufgehoben ist. Wie ist die Rechtslage?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Häusliche Abwässer sind grundsätzlich der gemeindlichen Schmutzwasserkanalisation zuzuführen. Soweit diese Möglichkeit nicht besteht – welches in Ihrem Falle offensichtlich zutrifft –, kann die Pflicht zur Abwasserbeseitigung für Grundstücke...