Grundbuch berichtigen

Leserfrage: Im Grundbuch meiner Ackerfläche ist noch ein Eigentümer eingetragen, der bereits seit 25 Jahren tot ist. Bin ich als Erbe ver­pflichtet, das Grundbuch berichtigen zu lassen?

Wochenblatt-Leser Hermann B. fragt: Ich bin Eigentümer einer Ackerfläche. Im Grundbuch ist aber noch ein Eigentümer eingetragen, der bereits seit 25 Jahren tot ist. Bin ich als Erbe ver­pflichtet, beim Tod einer Person das Grundbuch berichtigen zu lassen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Das ist der Fall. Zwar fällt das Eigentum an einer Immobilie mit dem Erbfall automatisch dem oder den Erben zu. Das heißt, in der Sekunde des Todes des bisherigen ­Eigentümers geht das Eigentum auf den oder die Erben über, selbst wenn diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Damit wird das Grundbuch unrichtig, sodass es berichtigt werden muss.

Neuer Eigentümer muss Antrag stellen

Aus § 82 Grundbuchordnung (GBO) ergibt sich, dass das Grundbuchamt dem...