Grabenstreifen nicht ackern?

Laut Wasser- und Bodenverband dürfen wir an den öffentlichen Gewässern einen 1 m breiten Streifen ab Böschungskante nicht bewirtschaften. Doch die Grenzsteine stehen in der Regel an der Böschungskante. Deshalb verlieren wir Fläche und zudem Betriebsprämie. Auf welcher Grundlage darf der Verband dies fordern? Wer bezahlt den Ertragsausfall?

Nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können die Anlieger von Ufergrundstücken durch den Unterhaltungspflichtigen verpflichtet werden, ihre Grundstücke nur in einer bestimmten Art und Weise zu bewirtschaften.

Einschränkungen bei der Bewirtschaftung können sich daraus ergeben, dass keine Anpflanzungen vorgenommen werden dürfen, keine baulichen Anlagen und...