Gebühr für Niederschlagswasser im Außenbereich?

Leserfrage: Muss ich im Außenbereich eine Niederschlagswassergebühr entrichten, wenn ich das Niederschlagswasser gereinigt dem Grundwasser zuführe?

Wochenblatt-Leserin Lina S. in V. fragt: Von meinen landwirtschaftlichen Gebäuden leite ich das Regenwasser in Verrieselungsbecken auf meinem Grundstück. Das saubere Regenwasser wird dem Grundwasser zugeführt. Darf mir die Stadt trotzdem die Niederschlagsgebühren berechnen?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, ordnet ein: Niederschlagswasser (Regenwasser) ist das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser und nach den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der jeweiligen Landeswassergesetze grundsätzlich über die öffentliche Abwasseranlage zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht dient dazu, Wasserschäden durch Überflutungen oder...