Frist zu kurz?

Im Rahmen einer Flächenkontrolle hat mich die Landwirtschaftskammer NRW angeschrieben. Eine Fläche sei kleiner als beantragt. In einer Frist von sieben Tagen könnte ich Stellung beziehen. Berufskollegen hat die Kammer lediglich vier bis fünf Tage Frist eingeräumt. Warum die unterschiedliche Behandlung? Was passiert, wenn ich keine Stellungnahme abgebe?

Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter ist Landesoberbe­hörde. Als Zahlstelle hat sie, die Behörde, die Aufgabe, die Subventionen abzuwickeln. Für die Subventionen führt sie auch die Prüfungen durch. Die Landwirtschaftskammer NRW muss der Landesbehörde lediglich ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Bei den Flächenkontrollen han­-delt es sich also um behördliches Handeln.

Wie bei jedem Verwaltungshandeln finden, wenn erforderlich,...