Erschwerte Bewirtschaftung

Der Mast einer Starkstromleitung, 4 x 4 m, steht mittig auf der Grenze meines Ackers. Durch Landtausch mit dem Nachbarn könnte ich den Maststandort ganz bekommen und müsste ihn voll umackern. Kann ich für den Mehraufwand Entschädigung fordern?

Nein, das können Sie nicht, weil die Entschädigung für die Erschwernisse bereits gezahlt wurde.

Bei der Errichtung von Strommasten muss das Leitungsunternehmen die Nachteile, die Eigentümern und Bewirtschaftern entstehen, entschädigen. Dies sind bei Strommasten die Ausfallfläche (das ist die Fläche, auf der der Mast steht), die ertragsgeminderte Fläche um den Mast herum, der...