Entschädigung für Enteignung

Leserfrage: Die Stadt hat auf meinem Land entlang eines Baches einen Damm mit Auffangmulde gebaut. Dadurch entfällt eine Fläche von 1,5 ha. Welche Entschädigung kann ich geltend machen?

Wochenblatt-Leserin Christiane B. fragt: Die Stadt hat auf meinem Land entlang eines Baches einen Damm mit Auffangmulde gebaut. Dadurch entfällt eine Fläche von 1,5 ha. Welche Entschädigung kann ich geltend machen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: In der Regel erfolgen derartige Bauprojekte in Abstimmung mit dem Grundeigentümer. Es wird also im Vorhinein die Entschädigung verhandelt. Wird eine Fläche vollständig entzogen und in das Eigentum der Stadt überführt, kauft ­diese die Fläche an. Dabei ist selbstverständlich der Verkehrswert des angekauften Landes entscheidend.

Soll aber das Eigentum bei dem bisherigen Eigentümer verbleiben, wird oft ein Erbbaurecht vereinbart, sodass die Stadt ihr Bauwerk errichten kann und jährlich eine bestimmte „Miete“ zahlt. Dieser...