Einstiegsquali reicht nicht

Unser Sohn arbeitet seit dem 1. August 2016 auf einem Betrieb in Deutschland. Der Betriebsleiter ist anerkannter Ausbilder in den Niederlanden. Die Landwirtschaftskammer NRW erkennt den Betrieb aber nicht als Ausbildungsbetrieb an. Die Agentur für Arbeit hat uns empfohlen, dass unser Sohn im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf dem Betrieb arbeiten kann. Ein Lehrer hat unseren Sohn darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaftskammer die Einstiegsqualifizierung für die Ausbildung zum Landwirt nicht anerkennt. Was kann unser Sohn jetzt machen, damit er das Jahr nicht verschenkt?

Bei der Antwort muss unterschieden werden zwischen der Anerkennung eines Ausbildungsbetriebes und dem Nachweis der Ausbildereignung sowie zwischen der Ausbildung zum Landwirt und einer Einstiegsqualifizierung.

Die Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Stelle für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft prüft anhand der eingereichten Unterlagen und im Rahmen einer Betriebsbesichtigung, ob die Mindestanforderungen für die Anerkennung eines Betriebes als Ausbildungsstätte gegeben sind. Eine wesentliche Mindestanforderung ist, dass...