Dürfen Nachbarn Brunnen nutzen?

2018 habe ich ein Stück Land neben meinem Garten erworben. Darauf befindet sich ein Brunnen, von dem aus eine Wasserleitung zu zwei Nachbarn führt. Sie nutzen das Wasser für ihre Hobbylandwirtschaft. Nach einer Vereinbarung aus 1939 dürfen die Nachbarn mein Grundstück für diesen Zweck betreten. Doch sie haben kein Wassernutzungsrecht. Die Quelle gehört mir.

Die Entnahme und das Fördern von Grundwasser bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durch die Wasserbehörde. In NRW ist die Wasserentnahme jedoch erlaubnisfrei, wenn Grundwasser für einen Haushalt, landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder für das ­Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck entnommen wird. Aus wasserrechtlicher Sicht dürften daher grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wenn Ihre zwei...