Darf die Kommission meine Flächen betreten?

Leserfrage: Dürfen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten Behördenbedienstete und -beauftragte meine Flächen betreten?

Wochenblatt-Leser Alexander S. in K. fragt: Bei uns im Kreis begeht im Zuge der Ausweisung von Landschaftsplänen sowie von Naturschutzgebieten eine Kommission die Flächen der Land- und Forstwirte. Sie schaut nach Pflanzenarten und anderen Besonderheiten in der Natur. Muss ich das Betreten meiner Flächen dulden?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Gemäß § 65 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und...