Betreten verboten: Was bedeutet das rechtlich?

Leserfrage: Wir wollen vermeiden, dass unsere Hallenmieter und andere Personen die anderen Gebäude betreten, und „Betreten verboten“-Schilder anbringen. Reicht das juristisch?

Wochenblatt-Leserin Gaby K. fragt: Auf unserem Betrieb stehen mehrere Scheunen. Eine haben wir jetzt an Wohnwagen- und Bootsbesitzer vermietet. In eine abgeschlossene Halle stellen wir unsere Maschinen und Geräte. Weil wir nicht wollen, dass die Hallenmieter und andere Personen ungehindert die anderen Gebäude betreten, wollen wir „Betreten verboten“-Schilder anbringen. Reicht das juristisch? Was ist, falls jemand zu Schaden kommt?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Zum einen hat das Schild „Betreten verboten“ eine strafrecht­liche Konsequenz. Wer diesem Schild zuwider Ihre Halle (oder Ihr Grundstück) betritt, begeht einen Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch). Denn nach dieser Vorschrift handelt rechtswidrig, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt, oder...