Amt zu langsam?

Gegen einen Gebührenbescheid der Gemeinde, den ich Ende 2015 erhielt, hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Es ging um die Gebühr für Regenwasser aus 2012/13. Doch erst im Mai 2017 hat sich die Gemeinde wegen eines Orts­termins bei mir gemeldet. Ich habe das Grundstück längst verkauft. Muss das Amt nicht schneller arbeiten?

Für den Fall, den Sie schildern, sieht das Gesetz keine Frist vor. Zwar ist es unüblich, dass eine Behörde derart lange Zeit verstreichen lässt, um über einen Widerspruch zu entscheiden. Die Behörde ist aber nicht verpflichtet, diese Entscheidung...