Für den Fall, den Sie schildern, sieht das Gesetz keine Frist vor. Zwar ist es unüblich, dass eine Behörde derart lange Zeit verstreichen lässt, um über einen Widerspruch zu entscheiden. Die Behörde ist aber nicht verpflichtet, diese Entscheidung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen.
Auch ist die Entscheidung unabhängig davon, ob zwischenzeitlich das Eigentum an dem Grundstück nicht mehr in Ihren Händen liegt. Grundsätzlich sind die Bescheide auf den Zeitpunkt ihres Erlasses zu überprüfen. Insofern spielt ein nachträglicher Verkauf des Grundstücks keine Rolle.
Bitten Sie die Behörde um eine zeitnahe Entscheidung. Dies macht man in der Regel mit einer schriftlichen Sachstandsanfrage.