Alle Waldarbeiten ausschreiben?

Der Vorstand unserer Waldgenossenschaft hat beschlossen, dass Forstarbeiten der Genossenschaft an externe Unternehmer nach Ausschreibung zu vergeben sind. Nur kleine Arbeiten bis 1200 € halbjährlich sollen weiter Mitglieder ausführen dürfen. Zuletzt gab es Ärger wegen der Auftragsvergaben. Jetzt fühlen sich Mitglieder, die früher regelmäßig Arbeiten erledigt haben, vor den Kopf gestoßen, weil sie außen vor sind. Durfte der Vorstand dies beschließen?

Offenbar hat es in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten bei der Auftragserteilung an Anteilsberechtigte gegeben. Möglicherweise haben sich Mitglieder des Vorstands gegenseitig Aufträge erteilt oder unzulässige In-Sich-Geschäfte ausgeführt. Mutmaßlich waren das die Gründe, warum der Vorstand dies beschlossen hat.

Der Inhalt des Beschlusses besagt, dass die Vergabe von Aufträgen für forstwirtschaftliche Arbeiten grundsätzlich an externe Unternehmer erfolgt, also an solche, die nicht...