8.000 € für neuen Bürgersteig?

Unser Hobbyhof liegt am Ortsrand an der Straße. 2018 soll die Straße, teils Kreis- und teils Landstraße, ausgebaut werden. 50 % der Kosten für den Bürgersteig will die Stadt auf sechs Anlieger umlegen. Wir kommen auf eine Beitragsfläche von 3.600 m2 und sollen fast 8.000 € zahlen, das ist fast die Hälfte der Gesamtkosten für den Bürgersteig (20.000 €). Darf die Stadt unsere gesamte Haus- und Hof­fläche heranziehen?

Wird eine Ortsdurchfahrt ausgebaut, obliegt die Straßenbaulast der Gemeinde. Werden in diesem Zuge auch neue Bürgersteige errichtet, gilt das als „Verbesserung der Verkehrsanlage“, was eine Beitragspflicht der Anlieger auslösen kann. Ob und in welcher Höhe Ihr Hofgrundstück tatsächlich einen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung der Gehwege hat, sollten Sie anhand der Straßenausbausatzung der Stadt überprüfen.

Nach den von Ihnen mit übersandten Plänen gehen wir davon aus, dass Ihre Hofstelle zumindest teilweise im unbeplanten Innenbereich liegt, es handelt...