Mietwohnung: Wem gehört der Lift?

Leserfrage: Unser Mieter benötigt einen Treppenlift. Mit 4000 € Unterstützung von der Krankenkasse haben wir diesen einbauen lassen. Wem gehört der Lift, wenn der Mieter verstorben ist?

Wochenblatt-Leser Henrik J. fragt: Unser Mieter benötigt einen Treppenlift. Mit 4000 € Unterstützung von der Krankenkasse haben wir diesen einbauen lassen. Wem gehört der Lift, wenn der Mieter verstorben ist? Die Krankenkasse fordert diesen nicht zurück.

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Behinderte Mieter haben einen Anspruch auf die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und das Recht auf einen barriere­freien Zugang zur eigenen Wohnung. Daher ist es auch grundsätzlich möglich, einen Treppenlift in einem Mietshaus zu installieren.

Die Kosten für Treppenlift samt Einbau trägt der Mieter bzw. derjenige, der den Einbau fordert. Bei medizinischer Notwendigkeit ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts einmalig mit bis zu 4000 € bezuschussen. Antragsteller ist derjenige, der den Lift aus...