Wochenblatt-Leser Lukas F. fragt: Nach meiner Ausbildung ziehe ich zu Hause aus in eine eigene Wohnung. Dann werde ich zum ersten Mal eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Welche Fristen muss ich beachten, zum Beispiel bei Nachzahlungen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Es ist unterschiedlich, wann Mieter ihre jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten. Vermieter müssen sie ihren Mietern lediglich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Versäumt der Vermieter diese Frist, müssen Mieter nicht nachzahlen. Sie als Mieter behalten trotzdem das Recht auf eine Abrechnung und auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens. Darauf weist Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, hin.
30 Tage
Sobald Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sollten Sie die Abrechnung umgehend prüfen. Denn Sie haben eine Frist: „Eine Nachzahlung müssen Mieter in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen“, sagt Rassat und ergänzt: „Die gleiche Frist gilt auch für Vermieter bei der Auszahlung eines Guthabens.“ Außerdem kann es sein, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Fehlt beispielsweise eine formelle Angabe wie der Abrechnungszeitraum oder ist dieser nicht korrekt angegeben oder ist der Verteilerschlüssel etwa für Heizkosten nicht erklärt, haben Mieter laut Angabe der ERGO-Expertin zwölf Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Für Nachzahlungen gilt dennoch die 30-tägige Frist.
Wenn Sie als Mieter Fehler in der Abrechnung vermuten, sollten Sie diese zwar bezahlen – aber unter Vorbehalt, rät Rassat und gibt ein Beispiel: „Wenn Sie die Kosten etwa für die Hausreinigung als ungewöhnlich hoch empfinden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Belege einzusehen, auf denen die Abrechnung basiert.“ Bei Unstimmigkeiten ist es ohnehin ratsam, die Angelegenheit im direkten Gespräch mit dem Vermieter zu klären.
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(Folge 25-2023)