Wochenblatt-Leserin Gerda W. fragt: Wann wurde bei der Witwenrente das Altrecht durch die aktuelle Rechtslage geändert? Für wen gilt das Altrecht? Ich bin seit zehn Jahren Witwe.
Silke Pottin, Deutsche Rentenversicherung Bund, antwortet: Anfang 2002 wurde das Recht vor allem für Witwen- und Witwerrenten sowie die Anrechnung von eigenem Einkommen der Hinterbliebenen geändert. Übergangsregelungen verhindern soziale Härten für diejenigen, die auf das vorherige Recht vertraut haben.
Vor dem 1. Januar 2002 geheiratet?
Unter das alte Recht fallen alle Paare, die vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde oder ein Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002, dem sogenannten neuen Recht, wird eine Witwen-/Witwerrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Trat der Tod unvorhergesehen ein, wie zum Beispiel durch einen Unfall, gibt es keine Frist.
Bei der Deutschen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Witwenrente gegeben ist. Dazu werden Ihre persönlichen Daten und die Versicherungsnummer des Verstorbenen benötigt.
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(Folge 44-2023)