Wird der Zuverdienst angerechnet?

Ich beziehe seit März 2020 eine volle Erwerbsminde­rungsrente der Alterskasse (480 €/Monat). Ein Nachbar hat meine Flächen und den Stall gepachtet. Er hat mir auch einen 450-€-Job angeboten. Wie viel darf ich dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird? Wie sieht es mit den Einkünften aus der PV-Anlage aus (6.000 €/Jahr)?

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) beziehen, wird die Rente nicht gekürzt, wenn Ihr monatliches Einkommen 450 € nicht überschreitet, wobei ein zweimaliges Überschreiten dieser Grenze um höchstens 450 € pro Jahr außer Betracht bleibt. Auf diese Weise errechnet sich ein jährlicher Hinzuverdienst von maximal 6.300 €. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nur angerechnet, wenn der EM-Rentner einen Betrieb oberhalb der Mindestgröße (8 ha LN bzw. 75 ha Wald) bewirtschaftet.

Sie haben Flächen und Ställe verpachtet, deshalb sind Sie nicht mehr Landwirt im Sinne des Altershilfegesetzes (ALG). Damit fallen Ihre Pachteinnahmen bei...