Wochenblatt-Leser Olaf R. in F. fragt: Wie hoch ist zurzeit die Maximalrente in der Landwirtschaftlichen Alterskasse – bei Verheirateten und Junggesellen? Welchen Wert hat ein Rentenpunkt in der Landwirtschaft?
Marc Wiens, Öffentlichkeitsarbeit, SVLFG, antwortet: Die Rentenhöhe der Alterskasse bestimmt sich nach der Länge des Zeitraums der Einzahlungen. Eine maximale Rentenhöhe ist nicht festgelegt. Für jeden gezahlten Beitragsmonat als Landwirt gibt es nach jetzigem Stand einen Rentenzuwachs von etwa 1,45 €, ein volles Beitragsjahr ergibt eine Erhöhung um etwa 17,36 €.
Bei 45 Beitragsjahren Maximalrente
Grundsätzlich ist es möglich, als Landwirt Beiträge an die Alterskasse von der Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres zu zahlen, wobei eine solch lange Beitragszahlung eher ungewöhnlich ist. Aus einer Beitragszahlung (aktuell monatlich 286 € (West); 279 € (Ost)) als Landwirt von zum Beispiel 45 Jahren würde sich eine Rente in Höhe von 780,89 € ergeben.
Mitarbeitende Familienangehörige: halbe Rente
Beiträge als mitarbeitender Familienangehöriger sind nur halb so hoch wie die des Landwirts und ergeben daher auch nur einen halb so hohen Rentenanspruch. Bei allen Renten, die erstmals ab dem 1. Juli 2009 beginnen, spielt der Familienstand keine Rolle mehr, das heißt, der verheiratete Landwirt erhält genauso viel Rente wie der unverheiratete.
Seit dem 1. Januar 1995 zählt auch der Ehegatte eines Landwirts rechtlich als Landwirt und kann auch selbst Beiträge als Landwirt zahlen.
Berechnung nach Steigerungszahl
Die Berechnung der Rentenhöhe der Alterskasse beruht nicht auf Rentenpunkten wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich auch aus der Höhe der Einzahlungen ergeben, sondern alleine aus einer Steigerungszahl, die sich, wie oben erläutert, nur aus der Länge der Beitragszahlungen ergibt. Ein direkter Vergleich von Rentenpunkten mit der Steigerungszahl der Alterskasse ist daher auch nicht möglich.
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(Folge 47-2023)