Warum kein Einmalbeitrag?

Ich beziehe seit 1. September 2016 Rente und habe Altersvorsorgeversicherungen abgeschlossen. Bei allen Versicherungen will ich mir das Kapital auszahlen lassen. Von den Auszahlungen werden 15,9 % Beitrag für die Krankenkasse abgezogen. Kann ich die 15,9 % auch als Einmalbeitrag zahlen? Das lehnt die Kasse ab. Muss ich auch Beiträge zahlen für eine Direktversicherung, deren Kapital vor Rentenbeginn ausgezahlt wurde?

In der Tat werden bei versicherungspflichtigen Beschäftigten und Rentnern Versorgungsbezüge – der Rente vergleichbare Einnahmen – der Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Dies sind auch Renten der betrieblichen
Altersversorgung (etwa Betriebsrente) einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, nicht aber Leistungen einer privaten Rentenversicherung. Wir gehen davon aus, dass Ihre „Altersvorsorgeversicherungen“ Versorgungsbezüge in diesem Sinne sind.

Wird...