Wir gehen davon aus, dass Sie mit „Vollrente“ die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung meinen. Das Zugangsalter für eine Regelaltersrente wird bekanntlich auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Neuregelung hat für Versicherte begonnen, die ab dem Jahr 2012 eine Regelaltersrente beziehen. Dabei wird eine Übergangsregelung angewandt. Da Sie 1953 geboren sind, können Sie aufgrund dieser Übergangsregelung ab dem Alter von 65 Jahren und 7 Monaten Ihre Regelaltersrente beanspruchen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 65. Lebensjahr unter Inkaufnahme von Rentenkürzungen ist bei der Regelaltersrente nicht möglich.
Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Altersrenten, die auch schon zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Von diesen weiteren Altersrenten kommen für Sie allenfalls eine Rente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte infrage. Ob Sie die zusätzlichen Voraussetzungen für diese beiden Altersrenten – beispielsweise vorherige Wartezeit/Versicherungszeit von 35 Jahren, Schwerbehinderung – erfüllen, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Dort hat man Zugriff auf Ihren bisherigen Versicherungsverlauf.