Unterstützung bei Pflege zu Hause

Leserfrage: Wie kann ich Unterstützung bei der Pflege bekommen?

Wochenblatt-Leserin Anna U. in L. fragt: Mein Mann ist pflegebedürftig. Ich könnte Unterstützung gebrauchen. Mein Bruder hat eine Haushaltshilfe auf 520-€-Basis. Kann diese Person, die ich persönlich kenne, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege zusätzlich für uns arbeiten? Wie ist die Abrechnung für mich (Nebenkosten) und für die Hilfe (steuerlich und sozialversicherungsrechtlich) zu bewerten?

Jörg Uennigmann, WLV, nimmt Stellung: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich - also insgesamt bis zu 1500 € im Jahr. Der Betrag kann für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, allerdings müssen diese Leistungen nach Landesrecht anerkannt sein.

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Die von Ihnen angesprochene Verhinderungspflege zielt darauf ab, Urlaubs- oder Krankheitszeiten privater Pflegepersonen zu überbrücken und Ihnen die erforderliche Erholung zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je...