Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG) versichert auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die BG übernimmt auch die Behandlungs- und weitere Kosten, die vom Arbeitsunfall herrühren.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, die im Auftrag des Betriebsleiters tätig sind, unabhängig davon, ob es sich um Festangestellte, Aushilfen oder auch Schüler aus der Nachbarschaft handelt. Der Junge wäre also versichert, wenn er sich bei Arbeiten auf Ihrem Hof verletzt.
Falls die Berufsgenossenschaft Sie als Betriebsleiter nach einem Unfall in Regress nimmt, sollten Sie dies Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden. Die Eltern des Jungen sollten für ihn eine private Unfallversicherung abschließen. Dies sollte unabhängig von der Aushilfstätigkeit erfolgen. Die Unfallversicherung sollte eine
Invaliditätssumme von 100.000 bis 150.000 € und eine Vollinvaliditätssumme von 300.000 bis 400.000 € besitzen. Auf Zusätze wie Dynamiken, Beitragsrückgewähr, Krankenhaustagegeld usw. sollten die Eltern aus Kostengründen verzichten.