Das Gesetz über den Versorgungsausgleich sieht vor, dass bei Tod einer ausgleichsberechtigten Person (hier Ihre verstorbene ehemalige Ehefrau) das Anrecht auf Versorgung bzw. Rente des Ausgleichspflichtigen (Sie) nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird. Das bedeutet: Die damals im Rahmen der Scheidung auf Ihre ehemalige Ehefrau übertragenen Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Sie rückübertragen. Folglich erhalten Sie jetzt eine entsprechend höhere Rente.
Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre verstorbene Ehefrau die aus dem Versorgungsausgleich übertragene anteilige Rente nicht länger als 36 Monate bezogen hat.
Liegen die Voraussetzungen vor, sollten Sie umgehend einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Rückübertragung der Versorgung stellen.
(Folge 7-2018)