Rente wegen Zuverdienst gekürzt?

Ab März 2017 kann ich mit 63 Jahren vorzeitig meine gesetzliche Rente beziehen. Nach Auskunft der Rentenberatung darf ich bis 450 €/Monat dazuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Aus einer PV-Anlage sowie verpachteten Flächen erziele ich Einkommen, das über der Grenze liegt. Werden auch die Pachteinnahmen berücksichtigt?

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze – bei Ihnen im Alter von 65 Jahren und 7 Monaten – gilt bei der gesetzlichen Rente eine Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt bei Ihrer vorzeitigen Altersrente als Vollrente 450 €/Monat.

Beim Einkommen wird Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen...