Inga M. in V. pflegt seit fünf Jahren ihre Mutter (Pflegegrad 2) – neben ihrem Job und ihrer Arbeit für die Familie. Sie hat Rückenprobleme und Schlafstörungen, dies ist durch einen Arzt bestätigt. Hat sie einen Anspruch auf eine Reha für pflegende Angehörige? Wie lange hat sie nach einer genehmigten Reha Zeit, die Reha zu beginnen?
Marc Wiens, Pressestelle, SVLFG, informiert: Die landwirtschaftliche Krankenkasse erbringt nach den gesetzlichen Vorschriften Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; hierbei werden die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt. Für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber einen erleichterten Zugang zu stationären Rehabilitationsleistungen ermöglicht.
Anspruch auf stationäre Reha
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf stationäre Rehabilitationsleistungen unabhängig davon, ob eine ambulante Rehabilitationsleistung ausreichend wäre. Der Leistungsanspruch der pflegenden Angehörigen trägt die Besonderheit, dass während der Rehabilitationsmaßnahme auch die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt wird (zum Beispiel durch Versorgung in derselben Rehabilitationseinrichtung).
Gültigkeitsdauer sechs Monate
Grundsätzlich haben die von der LKK erteilten Bewilligungen über eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten, wenn und solange die Anspruchsvoraussetzungen hierfür vorliegen. Bei weiteren Fragen berät die Krankenkasse.
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(Folge 9-2024)