Mutter im Heim: Wer zahlt?

Meine Mutter, 88, hat Anspruch auf ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof, doch wir sind nicht zur Pflege verpflichtet. Wir befürchten, dass sie bald in ein Pflegeheim muss. Wer zahlt für das Heim? Muss meine Schwester, die wiederholt Geld von Mutter erhalten hat, alles zurückzahlen? Müssen wir die frei werdende Wohnung vermieten und die Miete ans Sozialamt abführen?

Reichen Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu bestreiten, tritt Sozialhilfebedürftigkeit ein. Das Sozialamt leistet dann zwar, leitet aber Ansprüche Ihrer Mutter auf sich über. Dazu gehören auch die Schenkungs-Rückforderungsansprüche. Ihre Mutter ist zur Auskunft verpflichtet, wie viel Geld sie in den letzten zehn Jahren zum Beispiel Ihrer Schwester geschenkt hat.

Wohnt Ihre Mutter im Pflegeheim, wird die Wohnung auf dem...