Muss Sohn wirtschaftsfähig sein?

Ich bin Eigentümer eines kleinen Betriebes (9 ha LN), der Hof im Sinne der Höfeordnung ist. Mein Sohn, 24, der Maschinenbau studiert, soll den Hof erben. Reicht es, wenn ich ihn im Testament als Hoferben einsetze? Muss er „wirtschaftsfähig“ sein? Ich bin geschieden und habe sonst keine Kinder.

Der Hoferbe muss nach § 6 Abs. 6 HöfeO „wirtschaftsfähig“ sein. Wirtschaftsfähig ist, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften. Diese Voraussetzung gilt nicht nur für die gesetzliche Erbfolge nach Höferecht, sondern auch für die gewillkürte Erbfolge, beispielsweise durch ein Testament.

Jedoch macht § 7 Abs. 1 der Höfeordnung eine Ausnahme:
Die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings steht seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn...