Der Hoferbe muss nach § 6 Abs. 6 HöfeO „wirtschaftsfähig“ sein. Wirtschaftsfähig ist, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbstständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften. Diese Voraussetzung gilt nicht nur für die gesetzliche Erbfolge nach Höferecht, sondern auch für die gewillkürte Erbfolge, beispielsweise durch ein Testament.
Jedoch macht § 7 Abs. 1 der Höfeordnung eine Ausnahme:
Die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings steht seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn sämtliche Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und ein wirtschaftsfähiger Ehegatte nicht vorhanden ist.
Wir gehen davon aus, dass Ihr Sohn nicht wirtschaftsfähig ist. Zwar bestimmt § 6 Abs. 6 Höfeordnung, dass ein Hoferbe durchaus als wirtschaftsfähig angesehen werden kann, wenn „allein mangelnde Altersreife der Grund der Wirtschaftsunfähigkeit ist“. Damit ist aber nicht gemeint, dass Kinder per se wirtschaftsfähig sind. Nur das fehlende Alter soll nicht der alleinige Grund sein, ein Kind als nicht wirtschaftsfähig anzusehen.
Ihr Sohn ist allerdings bereits 24 Jahre alt, studiert Maschinenbau und hat kein Interesse an der Landwirtschaft. Mangelnde Altersreife dürfte daher nicht der Grund für seine Wirtschaftsunfähigkeit sein.
Falls Sie kein Testament errichten, kommt Ihr Sohn folglich als Hoferbe nicht in Betracht. Es sei denn, der Hof wäre verwaist, das heißt in der gesamten Verwandtschaft wäre kein wirtschaftsfähiger Verwandter.
Errichten Sie dagegen ein Testament und bestimmen Ihren Sohn zum Alleinerben, sehen wir keine Probleme. Wie beschrieben regelt § 7 Abs. 1 Höfeordnung, dass die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegensteht, wenn sämtliche Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und ein wirtschaftsfähiger Ehegatte nicht vorhanden ist.
Sie haben nur diesen Sohn, verheiratet sind Sie nicht mehr. Daher können Sie auch Ihren Sohn zum Hofeserben bestimmen.