Mit Ehefrau in Rente gehen?

Meine Frau ist 1952 geboren, ich 1949. Der Sohn will den Hof (60 ha) pachten, damit wir die Rente der Alterskasse bekommen. Welche Laufzeit muss der Pachtvertrag haben? Wie viel Fläche darf ich als Rentner bewirtschaften? Könnte meine Frau mit mir in Rente gehen? Wir haben beide auch Anspruch auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung. Was müssen wir da beachten?

Im Alter von 65 Jahren und drei Monaten haben Sie Anspruch auf die Regelaltersrente der Alterskasse (LAK). Dazu ist die Abgabe der bisher von Ihnen bewirtschafteten Flächen erforderlich. Soweit die Flächen verpachtet werden, muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden und eine Laufzeit von neun Jahren ab Erreichen der Regelaltersgrenze haben. Als Rentenbezieher dürfen Sie weiter bis zu 2 ha LN (Acker, Grünland) oder 18,75 ha Forst bewirtschaften.

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