Wochenblatt-Leser Hannes F. in A. (63) ist Nebenerwerbslandwirt (7,5 ha) und hat seit zwei Jahren eine 40-Stunden-Stelle. Darüber ist er gesetzlich renten- und krankenversichert. Aus der gesetzlichen Rente würde er monatlich 70 € erhalten. Er zahlt nicht mehr in die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) und nicht mehr in die landwirtschaftliche Krankenversicherung ein. Könnte er sich seine Rente, rund 300 € monatlich, aus der LAK auszahlen lassen? Könnte er Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung kaufen? Wie viel darf er als Rentner hinzuverdienen?
Christina Titgemeyer, WLV, nimmt Stellung: Wir vermuten, Sie möchten die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Dieser Name ist leider irreführend. Offiziell heißt diese Rente Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wie bei der Regelaltersrente wird auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten geschoben. Nur der Jahrgang 1952 konnte tatsächlich mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen.
Voraussetzung für Altersrente
Alle, die 1960 geboren sind, können je nach Geburtsmonat frühestens ab Juni 2024 diese Rente beziehen. Voraussetzung ist jedoch auch die Erfüllung einer 45-jährigen Wartezeit. Für jedes Jahr eingezahlte Rentenbeiträge erhält man derzeit 17,33 € Monatsrente. Ihre Alterskassenrente in Höhe von 300 € lässt nicht auf die Erfüllung dieser Wartezeit schließen.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen, sollten Sie daher zunächst klären lassen. Hierbei sind Ihnen die Sozialrechtsberater des WLV behilflich.
Rentenpunkte in der DRV?
Ob es sich darüber hinaus lohnt, Rentenpunkte in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu „kaufen“, lässt sich leider nicht pauschal sagen. Es gibt die Möglichkeiten, freiwillige Beiträge zu zahlen, Beiträge für vergangene Zeiten (etwa Schulzeiten) nachzuzahlen oder Rentenabschläge auszugleichen. Freiwillige Beiträge können Sie nicht zahlen, solange Sie als Arbeitnehmer pflichtversichert sind. Beiträge für Schulzeiten können nur bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden. Wann und wie Sie Beiträge zur DRV zahlen können und ob sich das lohnt, hängt ganz entscheidend von Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf ab. Auch diesbezüglich können Sie sich beraten lassen.
Unbegrenzt hinzuverdienen
Ihre letzte Frage können wir jedoch mit einem klaren „So viel wie Sie möchten!“ beantworten. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es sowohl in der Alterskasse als auch in der DRV keine Einkommensanrechnung mehr auf Altersrenten.Lesetipp: „Lohnt sich Arbeit wieder“?, ein Beitrag aus der Wochenblatt-Folge 5/2023.
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(Folge 39-2023)