LKK: Flächenkorrektur

Ich bin bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in Beitragsklasse V eingestuft. Jetzt hat die Kammer meine Flächen vermessen und festgestellt, dass die bewirtschaftete Fläche kleiner ist, als ich angegeben hatte. Ich gehöre eigentlich in Beitragsklasse IV. Das will die LKK aber nicht ändern. Was kann ich tun, damit die LKK mich runterstuft?

Die Feststellung der LKK-Beitragsklasse erfolgt nach dem korrigierten Flächenwert und der Flächenausstattung des jeweiligen Be­triebes. Der Rechenweg ist im Einzelnen leider sehr kompliziert, weswegen sich nur schwer abschätzen lässt, ob eine Flächenveränderung sich auf die Beitragsklasse auswirkt.

Auch wenn der Flächenbestand im jährlichen INVEKOS-Datenabgleich der LKK mitgeteilt wird, sind Sie grundsätzlich...